Die Gasbeschaffungsumlage entfällt!
Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 beschlossen, dass die angekündigte Gasbeschaffungsumlage, welche ab dem 01.10.2022 entrichtet werden sollte, abgeschafft und gar nicht erst erhoben wird. Stattdessen soll eine Gaspreisbremse eingeführt werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und eine wirksame Senkung zu gewährleisten.
Details über die konkrete Umsetzung werden voraussichtlich bis Mitte Oktober bekanntgegeben.
Wir begrüßen diesen Beschluss und freuen uns Ihnen heute mitteilen zu können, dass die Weiterberechnung der Beschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh durch die bereits von uns angekündigte Preisanpassung zum 01.11.2022 nicht erhoben wird.
Zur Entlastung der Bürger wurde die Senkung der Umsatzsteuer auf Gasverbrauch von 19 % auf 7 % entschieden, diese bleibt ab 01.10.2022 bestehen. Auch die Erhöhung des Gaspreises um die Gasspeicherumlage sowie die SLP- oder RLM-Bilanzierungsumlage bleibt weiterhin bestehen.
Die derzeitige Energiekrise beschäftigt uns alle und wirf viele Fragen auf. Wir – das Team der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH – stehen für eine verlässliche Versorgung mit Strom und Erdgas. Für Ihre Fragen wenden Sie sich gern während unserer Öffnungszeiten an unseren Kundenservice.
Nachfolgend weitere Informationen, die Ihnen weiterhelfen:
Häufige Fragen:
Was bedeutet Gasumlagen-Aus?
Nur allein die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh entfällt. Die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh SLP und 0,39 ct/kWh RLM bleiben bestehen
In welchem Umfang reduziert sich mein Preis?
Es erfolgt eine Reduzierung des Gaspreises ab 01.11.2022 um die Gasbeschaffungsumlage sowie um die Nachberechnung aus Oktober.
Die Gesamtreduzierung beläuft sich konkret auf 3,114 ct/kWh netto.
Werden neue Preisblätter versandt?
Gasbeschaffungsumlage
Die Anpassung erfolgt transparent und wird noch durch eine Pressemitteilung seitens SLE bekanntgegeben.
Unsere Kolleginnen und Kollegen erstellen derzeit die neuen Preisblätter ab 01.11.2022. Diese werden zeitnah online veröffentlicht und können gern auch bei uns telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen werden wir dahingehend natürlich nachkommen
Was beinhaltet der Strom und Gaspreisdeckel?
Aktuell steht durch die Ampelregierung noch nicht fest, wie die Umsetzung des Strom- und Gaspreisdeckels aussehen wird. Dazu kursieren derzeit verschiedene Möglichkeiten. Wir hoffen auf mehr Klarheit bis Ende 40. KW
Muss ich meinen Zählerstand melden?
Notwendig ist das nicht. Denn wir grenzen Ihren Verbrauch automatisch ab dem 1. November 2022 zu den neuen Preisen für Sie ab. Gern können Sie uns auch Ihre Zählerstände zum Stichtag persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch oder schriftlich per Brief, per E-Mail oder über das Kontaktformular unserer Homepage mitteilen.
Was verbirgt sich hinter den neuen gesetzlichen Umlagen?
Gasspeicherumlage
Mit der Gasspeicherumlage sollen finanzielle Kosten bei der Befüllung der Gasspeicher ausgeglichen und umgelegt werden. Auch diese Umlage wird von allen Gaskunden getragen. Sie beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto und kann alle drei Monate angepasst werden.
SLP-Bilanzierungsumlage
Zudem wird ab 1. Oktober 2022 die so genannte SLP-Bilanzierungsumlage zum Ausgleich des Fehlbetrags aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie von aktuell 0 Ct/kWh auf 0,57 Ct/kWh angehoben.
Werden die Abschläge automatisch wieder gesenkt?
Da es trotz allem zum 01.11.2022 zu Mehrbelastungen aufgrund der neu eingeführten Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage kommt, werden zum aktuellen Zeitpunkt keine automatischen Reduzierungen der Abschläge durch uns vorgenommen.
Gern können wir mit einem aktuellen Zählerstand Ihren Abschlag individuell ermitteln.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wir prüfen jeden Einzelfall sehr sorgfältig, bevor wir Maßnahmen wie eine Energiesperre ergreifen. „Einfach abgeschaltet“ wird niemand! Wir halten sämtliche, gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Vorschriften ein und prüfen selbstverständlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Sehen Sie die Gefahr, dass Sie die Abschlagszahlungen zukünftig nicht mehr zahlen können, dann setzen Sie sich mit uns rechtzeitig in Verbindung, wir finden gemeinsam eine Lösung.