Ersatzversorgung Strom für "Nicht-Haushaltskunden"

gültig für Gewerbekunden mit und ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) mit einen Jahresverbauch größer als 10.000 kWh

Ihre Vorteile

  • Versorgungssicherheit bei Lieferantenausfall
  • endet bei Abschluss eines neuen Liefervertrages oder spätestens 3 Monate nach Beginn der Ersatzversorgung
grundversorgung

Voraussetzungen

  • Lieferstelle liegt im Netzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben
  • Versorgung über das Niederspannungsnetz

Schlichtungsstelle ENERGIE

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel.: 030 / 2757240-0
Fax: 030 / 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn

Tel.: Mo.-Fr. von 09:00 – 15:00 Uhr unter 030 / 22480-500
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Fax: 030 / 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zu den Netzentgelten der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH erhalten Sie auf  Internetseite unter www.sle24.de unter der Rubrik „Netze“.