Informationen zum Soforthilfepaket Gas (gem. § 2 Abs. 4 EWSG)
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Liebe Erdgaskundinnen und -kunden,
gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas nicht abbuchen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für die Abschläge für Gas gilt. Die Abschlagzahlungen für Strom, Wasser und Betriebskosten sind wie gewohnt zu leisten.
Zahlen Sie für Strom, Wasser, Betriebskosten und Gas einen Gesamtabschlag, können Sie diesen um den Betrag für Gas verringern.
Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022. Der ausgesetzte Abschlagsbetrag entspricht nicht dem Betrag, der durch die Bundesregierung erstattet wird! Dieser wird separat berechnet.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet.
Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?
Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Ihr Team
der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben
