Festlegung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG
Als Grundversorger wird jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert, bezeichnet.
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzulegen sowie bis 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Feststellung am 01. Juli 2021 hat ergeben, dass die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH gem. § 36 EnWG Grundversorger in unserem Netzgebiet in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 ist.
Dies wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich mitgeteilt.
Die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung in Niederdruck sowie die allgemeinen Erdgastarife für die Grundversorgung erhalten sie über die Homepage der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH (www.sle24.de).
Festlegung Grundversorger
Historie Grundversorger