Informationen für Marktpartner

zum 01.08.2019 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH, welche an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.

Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische Richtlinie „TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden. Gleichzeitig ziehen wir die “TAB Mitteldeutschland  – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsgesetz vom Juli 2012” zurück.

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem 01.08.2019 ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Abrechnungslösung – Umsetzung GPKE/GeLi Gas zum 01.10.2010 >>
Anzeige des Gebrauchmachens von der Möglichkeit des abweichenden Datenaustausches gemäß Ziffer 3 des Beschlusses vom 20.08.2007 sowie Ziffer 5 des Beschlusses vom 11.07.2006 der BNA.

Netzanschluss >>

Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie nachgelagerter Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsnetze an das Verteilungsnetz der SLE GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die “Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) und die “Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck” (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).

Es gelten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss in der jeweils gültigen Fassung, wobei nachfolgend die TAB 2019 veröffentlicht ist. Für den Netzanschluss in der Mittelspannung gilt die TAB Mittelspannung. (Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung v. 01.04.2019 der MITNETZ STROM)

 

Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie das dazugehörige Preisblatt und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das dazugehörige Preisblatt.

Netznutzung >>

Das Strom- und das Erdgasnetz der SLE GmbH steht allen Lieferanten bzw. Transportkunden und Letztverbrauchern diskriminierungsfrei zur Verfügung.

 

Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und den Netzentgeltverordnungen für Strom und Erdgas, sowie beim Erdgas nach der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Erdgasversorgungsnetzen.

Auf den untergeordneten Seiten sind die nötigen Informationen zu finden.