Netzanschluss Strom

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Verordnungen über die “Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie das dazugehörige Preisblatt

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