ANGABEN GEMÄSS EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt in der gültigen Fassung vom 25. Oktober 2008 die Aufnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Photovoltaik durch den örtlichen Netzbetreiber vor. Die Vergütung dieses „EEG-Stromes” über Marktpreisniveau wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Netzbetreiber sind zur Veröffentlichung von §§ 45 bis 49 verpflichtet.

 

Angaben gemäß § 52 Abs. (1) EEG

 

1. Stromabsatz an Letztverbraucher

 

Stromlieferungen an Letztverbraucher (nach § 49 EEG)

 

Jahr 2006: 91.141.105 kWh

Jahr 2007: 60.091.900 kWh

Jahr 2008: 60.175.557 kWh

Jahr 2009: 51.875.535 kWh

Jahr 2010: 53.555.504 kWh

Jahr 2011: 56.502.270 kWh

Jahr 2012: 56.167.738 kWh

Jahr 2013: 56.476.310 kWh

Jahr 2014: 52.921.903 kWh

Jahr 2015: 60.043.242 kWh

 

2. Bericht über die Datenermittlung

Die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH (SLE) liefert Elektrizität an Kunden ausschließlich in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH. Das öffentliche Stromnetz in Deutschland ist in die folgenden vier Übertragungsnetzbereiche (Regelzonen) aufgeteilt:

 

– 50Hertz Transmission GmbH (50HERTZ)

– TenneT TSO Gmbh (TenneT)

– Amprion GmbH (amprion)

– TransnetBW GmbH (EnBW)

 

Für die Abrechnung des nach §§ 33 – 44 vorzunehmenden Belastungsausgleiches meldet die SLE den oben genannten Übertragungsnetzbetreibern ihren Absatz an letztverbrauchende Kunden in der Regelzone 50 Hertz Transmission GmbH. In der Praxis werden diese Mengen ermittelt, indem aus dem gesamten Stromabsatz-Portfolio der SLE diejenigen Mengen herausgerechnet werden, die nicht an letztverbrauchende Kunden – also an Weiterverteiler – geliefert wurden. Alle übrigen Mengen sind EEG-pflichtig, d.h. ziehen Ausgleichslieferungen nach § 37 EEG nach sich.

 

Für die unterjährigen Meldungen des laufenden Jahres werden vorläufige bzw. Prognosewerte verwendet. Für die Meldung der endgültigen Jahreswerte zum 31. Mai des Folgejahres werden die tatsächlich an letztverbrauchende Kunden gelieferten Strommengen verwendet. Sofern keine aktuelle Abrechnung stattfand, werden die Verbrauchsmengen mittels zertifizierter Verfahren der Datenverarbeitung hochgerechnet. Diese rechnerisch ermittelten Verbrauchsdaten bilden ebenfalls die Basis für den Jahresabschluss der SLE und werden von den Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft und bestätigt.

 

Die gemeldeten endgültigen Jahreswerte sind oben unter Punkt 1. dargestellt. Stromlieferungen an Kunden, die unter die Härtefallregelung der §§ 40 – 44 EEG fallen, wurden separat gemeldet, werden jedoch aus Datenschutzgründen hier nicht getrennt aufgeführt.

 

Die dargestellten Jahreswerte der Liefermengen an Letztverbraucher wurden von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert; diese Bescheinigungen wurden den genannten Übertragungsnetzbetreibern als Basis für die EEG-Abrechnung zur Verfügung gestellt.

 

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Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 i. V. m. § 74 EEG 2014

für das Kalenderjahr 2015

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