Woraus besteht der Strom, mit dem wir Sie versorgen? Wenn Sie diese Frage schon immer interessiert hat, ist hier die Antwort!
Elektrische Energie wird auf unterschiedliche Art und Weise erzeugt. Um mehr Transparenz und Verbraucherinformationen bemüht, ist im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 42 festgelegt, Stromkunden über Stromherkunft und Umweltauswirkungen zu informieren.
Stromkennzeichnung 2021 | Größe |
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Der Energiemix 2021 in Deutschland setzt sich im Durchschnitt zusammen aus:
12,90 % Kernenergie,
28,90 % Kohle,
11,80 % Erdgas,
1,20 % Sonstige fossile Energieträger,
39,20 % Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage*
6,00 % Sonstige Erneuerbare Energien, mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage**
* darin enthalten sind nichterneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas
**Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur
Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht im Jahr 2021 erfolgte eine
Umbenennung der Energieträgerdefinition in § 42 Abs. 1 EnWG der „sonstigen erneuerbaren
Energien“. Im Rahmen der Stromkennzeichnung erfolgt die Ausweisung dieses Anteils im
Bundesmix als „erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die
EEG–Umlage“. Anlagenbetreiber für ungeförderte erneuerbare Energien haben grundsätzlich
einen Anspruch auf Ausstellung eines Herkunftsnachweises. Ebenfalls liegt für diese
Energiemengen keine gesetzliche Förderung aus der EEG–Umlage vor.
Damit sind 350 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
[Quelle: BDEW]
Die von der Stadtwerken Lutherstadt Eisleben GmbH im Jahr 2021 gelieferte elektrische Energie (Unternehmensmix) setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen:
13,12 % Kernenergie,
33,96 % Kohle,
50,62 % Erdgas,
1,68 % Sonstige fossile Energieträger,
0,62 % Sonstige Erneuerbare Energien, mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage
Damit sind 496 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0004 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.