SEPA Umstellung
SEPA – Was ist das?
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area, SEPA) wird das große Ziel verfolgt, künftig im Euro-Zahlungsverkehr einheitliche Verfahren und Standards anzuwenden. Das hat die Europäische Kommission bereits im Dezember 2010 durch den Vorschlag der „Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-Verordnung) vorgelegt, welcher zum 31.03.2012 in Kraft trat. Ende des letzten Jahres hat der Bundestag das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet und somit festgelegt, dass ab 01. Februar 2014 nationale Verfahren für Überweisungen und Lastschriften nicht mehr angeboten werden dürfen.
Wir arbeiten im Unternehmen das gesetzlich festgelegte Vorhaben stufenweise ab, um die Umstellung in unseren IT-Systemen fristgemäß gewährleisten zu können.
Was ist IBAN + BIC?
Die wichtigste Neuerung ist die Kennziffer IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer), die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt.
Je nach Land ist die IBAN unterschiedlich lang, in Deutschland hat die Kennziffer immer 22 Stellen.
Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Der BIC(Bank Identifier Code) oder auch SWIFT-Code(Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine weitere Kennziffer, die vorrübergehend bei inländischen Überweisungen und Lastschriften voraussichtlich bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch unverzichtbar ist. Das ist ein internationaler standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden. Beide Kennziffern finden Sie zukünftig in der Fußzeile Ihrer Abrechnungen bzw. in der unten aufgeführten Tabelle.
Was ändert sich für Sie?
Liegt uns von Ihnen eine gültige Einzugsermächtigung vor, werden wir für Sie alle notwendigen Schritte zur Umstellung durchführen und Sie vor der ersten SEPA-Abbuchung über die Erstellung Ihres SEPA-Mandates schriftlich informieren.
Überweisen Sie Ihre Rechnung per Überweisungsbeleg an uns, können Sie ab sofort die folgenden aufgeführten IBAN + BIC Kennziffern für Ihren Zahlungsauftrag verwenden.
Kreditinstitut | IBAN + BIC | BLZ + Kto (bis 31.01.2014) |
Sparkasse Mansfeld Südharz | IBAN:DE28 8005 5008 3320 0020 06 BIC:NOLADE21EIL | BLZ:80055008 Kto:3320002006 |
Sparkasse Mansfeld Südharz | IBAN:DE83 8005 5008 3340 0022 22 BIC:NOLADE21EIL | BLZ:80055008 Kto:3340002222 |
Deutsche Kreditbank AG | IBAN:DE39 1203 0000 0000 8312 06 BIC:BYLADEM1001 | BLZ:12030000
Kto:831206 |
Commerzbank AG | IBAN:DE43 8008 0000 0797 2404 00 BIC:DRESDEFF800 | BLZ 80080000 Kto:0797240400 |
Deutsche Bank AG Eisleben | IBAN:DE05 8607 0000 0834 0770 00 BIC:DEUTDE8L870 | BLZ: 86070000 Kto:834077000 |
V+R Bank Eisleben eG | IBAN:DE50 8006 3718 0000 0020 20 BIC:GENODEF1EIL | BLZ: 80063718
Kto:2020 |
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Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Gerne auch telefonisch unter 03475-667-0 oder per E-Mail callcenter@sle24.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Energiedienstleister
Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH