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Wichtige Informationen der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH

Neue Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung
(StromGVV), Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH

Gemäß §5 Strom GVV und §5 GasGVV nehmen die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH folgende Änderungen vor: Ab dem 1. Juli 2017 gelten
– die neuen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).und
– die neuen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)

Mit Eintritt werden die Ergänzenden Bedingungen vom 1. Oktober 2007 außer Kraft gesetzt.

Gesetzliche Neuerungen haben eine Anpassung erforderlich gemacht, um unter anderem Ihre Rechte als Verbraucher zu stärken. So wurden die Regelungen zum Thema Datenschutz und die Richtlinie im Umgang mit Vorauszahlungen verbessert.

Wichtig für Sie: durch die neuen Regelungen ergeben sich für Sie keinerlei Nachteile. Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Zudem haben wir die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussversordnung – NDAV) inklusive der Anlage 1 Preisblatt, und zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) inklusive der Anlagen 1 Preisblatt und 2 Technische Anschlussbedingungen aktualisiert. Diese treten zum 1. Juli 2017 in Kraft und ersetzen die Bedingungen vom 13. Juli 2005.