Einspeiser

Sie möchten eine Erzeugungsanlage – beispielsweise eine Windkraft- oder Solaranlage – an unserem Verteilernetz anschließen? Dabei ist nach der Art der Erzeugung zu unterscheiden:

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes sowie einer nachhaltigen Energieversorgung trat zum 1. August 2004 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien Gesetz – EEG) als Nachfolger des bis dahin geltenden Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 01. April 2000 in Kraft. Im EEG vom 21. Juli 2004 sind der Anschluss von Erzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen geregelt. Als regenerative Energiequellen werden Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse berücksichtigt.

KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Zum 1. April 2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG2002) in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von „Kraft-Wärme-Kopplungsstrom“ aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien im Strombereich zum 01. August 2004 wurde der § 4 Absatz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geändert.