Energiepreisbremsen: Kundinnen und Kunden werden im März Entlastungen erhalten
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Energie- und Wärmepreisbremsen, um unsere Kundinnen und Kunden schnellstmöglich zu entlasten.
Mit den Preisbremsen sollen die Belastungen der Energie- und Wärmekunden in Hinblick auf die stark gestiegenen Energiepreise ab diesem Jahr gedämpft werden. Die Entlastungen greifen ab 01.März 2023, rückwirkend jedoch auch für die Monate Januar und Februar. Die Preisbremsen sollen bis 31.12.2023 gelten, eine Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 30.04.2024 ist möglich.
„Es ist für uns eine außerordentliche Herausforderung die von der Bundesregierung Ende letzten Jahres beschlossenen Energiepreisdeckel im vorgegeben Zeitrahmen umzusetzen“, erklärt Ronny Strebe, unser Geschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben in diesem Zusammenhang. Die systemtechnischen Voraussetzungen schaffen und die Marktkommunikationsprozesse umzusetzen seien dabei die größten zu nehmenden Hürden gewesen.
Nun befindet sich die SLE jedoch auf der Zielgeraden:
Wir werden nun unsere Kundinnen und Kunden über ihre individuellen Entlastungen und neuen Abschlagspläne – unter Berücksichtigung der Preisbremsen – per Post informieren. Aufgrund der Entlastungsmaßnahmen sind zahlreiche neue und zusätzliche Arbeitsschritte und Prozesse notwendig. Dadurch kann es sein, dass die entsprechenden Benachrichtigungsschreiben erst nach Ihrer monatlichen Abschlagszahlung bei Ihnen eingehen.
SLE-Kunden profitieren jedoch bereits ab März von den Entlastungen der Bundesregierung und somit von geringeren monatlichen Abschlagszahlungen. Dabei wird der Märzabschlag sogar niedriger ausfallen, da rückwirkend die Monate Januar und Februar verrechnet werden. Ab April greift dann der reguläre, reduzierte Abschlagszahlungsplan.
Bei Fragen können sich unsere Kunden jederzeit persönlich in unserem Kundencenter oder über unsere Servicenummer 03475/ 667-0 an uns wenden.
Ihr SLE-Team