Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb und Messstellenbetriebsgesetz
Im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende stehen uns, der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH, als regionaler Netzbetreiber, einige Herausforderungen bevor. Ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der Energiewende ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Das in Deutschland zum 29.08.2016 verabschiedete Messstellenbetriebsgesetz regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsysteme (iMs) ab Juli 2017 bis 2032 bei unseren Letztverbrauchern.
Die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH nimmt als Betreiber des regionalen Energieversorgungsnetzes im Raum Lutherstadt Eisleben und den angrenzenden Ortschaften die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) ab dem 01.07.2017 wahr. Damit übernehmen wir den Messstellenbetrieb in unserem Netzgebiet für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Unter intelligenten Messsystemen versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der intelligenten (digitalen) Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während der intelligente Stromzähler (moderne Messeinrichtung) zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Weitere Informationen finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Intelligente Messsysteme und Moderne Messeinrichtungen
Intelligente Stromzähler = erfassen, speichern und zeigen alle Verbrauchsdaten elektronisch
Intelligente Messsysteme = intelligenter Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul um Verbrauchsdaten elektronisch zu übermitteln
Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:
- Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
- Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
- Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.
Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:
- Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
- Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Moderne Messeinrichtungen = intelligente Stromzähler
Moderne Messeinrichtungen spiegeln Informationen über den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wieder.
Sie unterscheiden sich von intelligenten Messsystemen dadurch, dass sie über keine Kommunikationseinheit verfügen und damit folglich keine Messwerte (Daten) an die Marktpartner übertragen werden.
Neben dem für die Stromrechnung relevanten Zählerstand können dort historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate angezeigt werden.
Messstellen, die nach Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und großen Renovierungen erfolgt ab dem 01.07.2017 der Einbau einer modernen Messeinrichtung. Alle anderen erhalten bis 2032 eine moderne Messeinrichtung.
Vorteil des Kunden
Der Kunde hat damit die Möglichkeit sein Verbrauchsverhalten regelmäßig zu überwachen und zu kontrollieren. Dadurch können Energieeinsparpotentiale erkannt und Sparerfolge zeitnah beobachtet werden.